Wie die EU-Reform Non-Refundable Rates beeinträchtigen könnte

Die Hotellerie blickt gespannt – und zunehmend besorgt – auf die laufenden Trilog-Verhandlungen zur europäischen Payment Services Regulation (PSR).
EU-Reform-Non-Refundable-Rates

Besonders kritisch wird ein Punkt diskutiert: die geplante Ausweitung des bedingungslosen Rückerstattungsrechts auf alle von Händlern initiierten Transaktionen (Merchant-Initiated Transactions, MIT).

Der Hotelverband Deutschland (IHA) weist in seiner aktuellen Pressemitteilung darauf hin, dass diese Reform tiefgreifende Auswirkungen auf die Zahlungsprozesse in Hotels haben könnte. Da MIT häufig für No-Shows, Minibar-Verzehr oder nachträgliche Leistungen genutzt werden, könnte ein uneingeschränktes Rückerstattungsrecht erhebliche Unsicherheit und finanzielles Risiko erzeugen.

Zur IHA-Pressemitteilung: https://www.hotellerie.de/news/pressemitteilungen

Was bedeutet das für Non-Refundable Rates?

Die Non-Refundable Rate ist ein zentrales Instrument der Hotellerie: Gäste erhalten einen günstigeren Preis, während Hotels im Gegenzug Planungssicherheit gewinnen. Diese Sicherheit basiert jedoch darauf, dass das vereinbarte Entgelt nicht rückerstattbar ist – selbst bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Stornierung.

Mit der geplanten PSR-Regelung könnte genau dieses Prinzip unterlaufen werden:

  • Wenn MIT-Zahlungen künftig innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen rückgebucht werden dürfen, verlieren Non-Refundable Rates ihre Zuverlässigkeit.
  • Das wirtschaftliche Risiko würde wieder stärker beim Hotel liegen – trotz klar vereinbarter Stornobedingungen.
  • Friendly Fraud (z. B. ungerechtfertigte Rückbuchungen) könnte zunehmen.

 

Kurz gesagt: Die Non-Refundable Rate könnte an Wert verlieren, weil die Zahlung nicht mehr garantiert, sicher wäre.

Mögliche Folgen für die Branche

  • Liquiditätsrisiken durch unerwartete Rückbuchungen
  • Mehr Verwaltungsaufwand durch Klärung strittiger Zahlungen
  • Unsicherheit in der Preis- und Angebotsgestaltung, da kalkulierte Sicherheiten wegfallen
  • Anpassungen in AGB, Zahlungsprozessen und Vorauszahlungsmodellen

 

Gerade kleinere und mittelständische Hotels wären davon überproportional betroffen, weil sie stärker auf die Planbarkeit von Einnahmen angewiesen sind.

Warum jetzt Aufmerksamkeit wichtig ist

Die Regelung ist noch nicht final – die Trilog-Verhandlungen laufen. Der IHA appelliert daher an Entscheidungsträger, die Besonderheiten von MIT in der Hotellerie zu berücksichtigen und diese vom geplanten Rückerstattungsrecht auszunehmen. Für Hoteliers heißt das: Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig auf mögliche Veränderungen in der Zahlungsabwicklung einstellen.

Birgit Haake - Expertin Revenue Management

Autorin: Birgit Haake

Birgit Haake verfügt über mehr als 25 Jahren Praxiserfahrung in der Hospitality Industry und im Gesundheitswesen. Mit ihrem Unternehmen Haake Revenue4U unterstützt sie als Expertin im Revenue Management Individualhotels und Hotelketten in Deutschland und Europa. Die Kernkompetenzen liegen im Buchungsmanagement, (MICE) Revenue Management, Pricing und der Online Distribution. Birgit Haake ist Diplom-Kauffrau und verfügt über eine abgeschlossene Ausbildung als Hotelfachfrau. Sie ist zertifizierte Trainerin und jahrelange Hochschuldozentin für Internationales Hotelmanagement und Tourismusmanagement.

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