AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, Trainings und Workshops

1. Allgemeines, Datenschutz

Mit der schriftlichen Seminaranmeldung erkennt der Seminarteilnehmer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Haake Revenue4U – Revenue Management Services, Inh. Birgit Haake (im Folgenden: Auftragnehmer), verbindlich an.

Die Daten des Seminarteilnehmers werden unter Beachtung der DSGVO für interne Zwecke erhoben, verarbeitet, auf Datenträgern gespeichert und genutzt. Der Seminarteilnehmer willigt in die Erhebung, elektronische Verarbeitung, Speicherung und Nutzung seiner Daten ein. Der Seminarteilnehmer hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. In diesem Fall werden die Daten des Seminarteilnehmers vom Auftragnehmer sofort gelöscht.

2. Anmeldung zu Seminaren

Anmeldungen zu Seminaren bedürfen der Schriftform (per Post, E-Mail, über XING Events, Ticketing) und werden erst rechtswirksam, wenn sie durch den Auftragnehmer schriftlich (per Post, E-Mail, über XING Events, Ticketing) bestätigt werden.

Mit der schriftlichen Bestätigung erhält der Seminarteilnehmer eine Rechnung, die sofort ohne Abzug zu bezahlen ist. Nur Zahlungen, die rechtzeitig vor Seminarbeginn beim Auftragnehmer eingegangen sind, berechtigen zur Teilnahme am Seminar.

Sofern bei Seminaren die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Auftragnehmer berücksichtigt.

Seminare werden in der Regel nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 8 durchgeführt.

3. Rücktritt/Stornierung/Umbuchung

Will ein Seminarteilnehmer vom Vertrag zurücktreten bzw. stornieren, so hat dies schriftlich (per Post, E-Mail) zu erfolgen. Eine Stornierung bis 4 Wochen vor Seminarbeginn ist kostenfrei. Bei Stornierungen innerhalb von 4 Wochen vor Seminarbeginn fallen folgende Bearbeitungsgebühren an:

  • 4 bis 2 Wochen vor Seminarbeginn: 20% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).
  • innerhalb von 2 Wochen vor Seminarbeginn: 50% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).

Erscheint ein Seminarteilnehmer ohne vorherige Abmeldung nicht zum Seminar, ist vom ihm die volle Seminargebühr (zzgl. MwSt.) zu zahlen.

Die vorstehenden Regelungen entfallen, wenn der absagende Seminarteilnehmer das Seminar umbucht.

4. Absage von Seminaren, Haftung des Auftragnehmers

a) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl das Seminar abzusagen oder zu verlegen. Der Seminarteilnehmer wird in diesem Fall vom Auftragnehmer spätestens 14 Tage vor dem geplanten Seminarbeginn schriftlich (per Post, E-Mail) benachrichtigt. Die Seminargebühr wird im Fall der Absage des Seminars zurückerstattet.

Fällt ein Seminar aufgrund Krankheit des Auftragnehmers, höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse aus, besteht kein Anspruch des Seminarteilnehmers auf Durchführung des Seminars.

Bei Ausfall oder Umbuchung des Seminars werden Reise- und/oder Übernachtungskosten sowie sonstige damit zusammenhängende unmittelbaren Schäden und Kosten (z.B. Verdienstausfall, entgangener Gewinn) vom Auftragnehmer nicht erstattet.

b) Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

5. Gewährleistung

Der Auftragnehmer führt die Seminare mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Einbringung seiner Erfahrungen und seines gesamten Know-How`s durch. Die im Rahmen des Seminars ausgehändigten Materialien und Unterlagen werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Der Auftragnehmer übernimmt aber keine Garantie für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Seminarinhaltes und der Unterlagen.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Der Seminarinhalt bleibt geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Dem Auftragnehmer verbleiben auch alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den ausgehändigten Materialien, Unterlagen, Daten. Der Seminarteilnehmer darf die ihm überlassenen Materialien, Unterlagen, Daten oder Teile davon daher weder vervielfältigen, nachdrucken oder übersetzen noch an Dritte aushändigen, da dies eine Urheberrechtsverletzung darstellt, die vom Auftragnehmer gerichtlich verfolgt wird.

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht.